[2009-07-01]STICHWORT: UNION VON LUBLIN 1569

Autor: Redaktion

Am 1. Juli jährt sich zum 440. Mal die Unterzeichnung der Union von Lublin, die den Zusammenschluss des Königreichs Polen und des Großfürstentums Litauen festschrieb. Es war ein Vertrag, dem die Freiwilligkeit und der gemeinsame Vorteil beider Länder zugrunde lagen.

Das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen waren schon seit der Union in Krewo 1385 durch eine Personalunion des litauischen Königs Jagiełło und seiner Frau, der polnischen Königin Jadwiga, verbunden.

Die Union von Krewo sah die Inkorporation Litauens an Polen vor. Sie sollte verhindern, dass die Kreuzritter weiterhin in das heidnische Litauen mit dem Vorwand der Christianisierung einfallen. Jedoch blieb sie tatsächlich nur eine lockere Verbindung zwischen den beiden Staaten. Mit der Thronbesteigung von Sigismund (Zygmunt) II. August wurden die Stimmen nach einem engeren Zusammenschluss laut. Der Grund dafür waren die immer stärkeren wirtschaftlichen Verbindungen zwischen beiden Ländern, die eine Union und damit den Wegfall der Zölle und Einschränkungen nur noch begünstigen könnte. Polen war seinerseits an einem Zusammenschluss interessiert, weil der letzte Jagiellone keinen Thronerben hatte. Die Stellung des Adels und seine Privilegien im polnischen Staatssystem waren andererseits für die litauischen Adeligen attraktiv. Ein wichtiges Argument war auch die ständige Bedrohung durch den Staat Moskau, dem Vilnius mit eigenen Kräften nicht standhalten konnte. Diese Tatsache überzeugte auch den litauischen Großadel, der dem Zusammenschluss aus Angst um den Verlust eigener Positionen und der Integrität Litauens, eher skeptisch gegenüber stand.

Die Verhandlungen über die Union waren langwierig, denn der gemeinsame Reichstag (Sejm) kam bereits am 10. Januar 1569 zusammen und war schon der 4. seit 1564, der sich mit diesem Thema befassen sollte. Den Weg zur Union von Lublin ebnete der polnische König, der in Litauen Strukturen der Selbstverwaltung (Gerichte und Reichstage) einführen ließ und auf sein Erbrecht auf die litauische Krone verzichtete. Dadurch konnte eine Union zwischen "Gleichen und Freien" geschlossen werden. Am 1. Juli 1569 wurde schließlich der Vertrag unterzeichnet. Einige Stunden lang nahm der König den Eid der Unterzeichner auf das Evangelium im Lubliner Schloss ab. Nun sollten Polen und Litauen auf ewige Zeiten "ein unteilbares und unzertrennliches Ganzes" mit dem Namen "Rzeczpospolita Obojga Narodów" (Adelsrepublik beider Nationen) bilden. Immer wieder wurde betont, dass dies ein Zusammenschluss "Gleicher mit Gleichen und Freier mit Freien" sei. Der polnische Historiker, Władysław Konopczyński schrieb: "Niemals in der Geschichte sind zwei getrennte Völker eine dauerhaftere, nicht unter Druck erfolgte Verbindung eingegangen. Sie kam zustande auf Wunsch von Hunderttausenden."

Viele Historiker sehen in der Union den Anfang vom Ende, das mit der 3. Teilung 1795 das Doppelreich aus Europas Karte verschwinden ließ. An jenem Tag jedoch war die Erleichterung über die Vollendung der Verbindung groß, so dass Zygmunt II. August trotz heftigen Regens auf seinem Pferd in die St. Stanislaus Kirche ritt und dort die heilige Messe in der Intention der Union feiern ließ.

Der Gründungsakt der Union legte einen gemeinsamen König fest. Er sollte im Königreich Polen gewählt und in Krakau gekrönt werden. Gemeinsam waren auch der Sejm, die Außen- und Zollpolitik, das Münzwesen. Litauen behielt weiterhin im Rahmen des neuen Staates seine politische und juristische Identität, die sich in der Beibehaltung der getrennten zentralen und niedrigeren Ämter, getrennter Verwaltungen und einer eigenen Schatzkammer sowie eines eigenen Heeres ausdrückte. Weiterhin verfügte Litauen über eigene Privilegien und System der Gerichtsbarkeit. Eingeführt wurde das Recht auf freie Siedlungswahl. Den Wohlbestand der Union glaubte der König durch sein Testament zu sichern, in dem er warnte: "Und aber welches Volk dieser Union undankbar sein und Wege ihrer Entzweiung suchen will, soll sich vor Gottes Zorn hüten, der in seinem Hass, wie schon der Prophet verkündet, diesen verdammen wird, der Zwietracht zwischen den Brüdern stiften sollte."

Weder König Zygmunt II. August, noch die Abgeordneten des Reichstages zu Lublin waren in der Lage, die Konsequenzen des Zusammenschlusses zu ermessen. Die "Adelsrepublik der beiden Nationen" wurde mit 815.000 Quadratkilometern zu einem riesigen, heterogenen Staatsgebilde. Die an die Polnische Krone angeschlossenen Gebiete im Osten waren dreimal größer, als das polnisch-ethnische Gebiet. Die Zahl der Einwohner stieg auf 8 Millionen. Neben Polen, die nur ca. 40 Prozent der Bevölkerung ausmachten, lebten hier nun Ukrainer, Belorussen, Litauer sowie zahlreiche nationale Minderheiten wie Tataren, Deutsche, Juden, Armenier, die sich sowohl in ihren Bräuchen als auch im religiösen Bekenntnis unterschieden. Die Union mit Litauen verwickelte Polen in langwierige und zerstörerische Kriege mit Russland und der Türkei. Das Engagement im Osten schwächte die Aufmerksamkeit der Regierung für die westliche Politik. Trotz einer günstigen Lage im 30-jährigen Krieg fehlte die Kraft, Schlesien dem polnischen Staat wieder an zuschließen. Hinzu kamen große Gebietsverluste im Osten und eine innerstaatliche Krise.

Zum tatsächlichen Verhängnis für den Staat aber wurde die Stellung der Schlachta und seine uneingeschränkte Ausübung der politischen Rechte. Der Adelsstand zählte 10 Prozent der Gesamtbevölkerung. Zum Vergleich machte der Adel in anderen europäischen Ländern lediglich 1,5–2 Prozent der Bevölkerung aus. Er genoss alle Rechte, die den anderen Schichten versagt waren: seit 1374 fast völlige Steuerfreiheit, seit 1430 das Privileg der Königswahl und der Rechtssicherheit, seit 1496 das Vorrecht der Landsitznahme und schließlich seit 1504 das "Nihil Novi" (Nichts Neues ohne uns). Seit 1652 endeten jegliche Reformversuche der Regierenden mit "Liberum Veto" (Ich verbiete), einem Recht, das einem einzigen Abgeordneten ermöglichte, ein für ihn unbequemes Gesetz zu Fall zu bringen. So wurde der Erhalt von Privilegien und "goldener Freiheit" gesichert. Janusz Tazbir, einer der herausragenden polnischen Historiker beschreibt dies folgendermaßen: "Eines der größten Missgeschicke der Res publica war es, dass sowohl die polnische als auch die litauische Schlachta nicht begreifen konnte, dass man auf den Grundlagen der Freiwilligkeit zwar einen großen territorialen Staat schaffen, ihn jedoch nur mit einem mächtigen und leistungsfähigen Heer verteidigen kann, das über eine prall gefüllte Schatulle verfügt."

Die gemeinsame Adelsrepublik erwies sich als träger, unfähiger Körper, ohne politische und juristische Mechanismen, die seine wirksame Steuerung ermöglichen würden. Was so glorreich und voller Hoffnung begann, endete nach der 3. Teilung 1795 mit dem Erlöschen des gesamten Staates. Ein trauriger Schatten legt sich über das herrliche Gemälde von Jan Matejko, das er 1869 anlässlich der 300-jährigen Feierlichkeiten der Unia Lubelska schuf. Auch der große Meister sah wohl in der Union den ersten Schritt zur Katastrophe.


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