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Autor: Janina Paradowska
Das öffentlich-rechtliche Fernsehen TVP ist dem Kollaps nahe. Eine Rettung sieht man im Ausverkauf von Immobilien und in einem 100-Millionen Z³oty [rund 25 Millionen Euro, Anm. d. Red.] Kredit, dem der Schatzminister aber nicht zustimmen will. Massenentlassungen drohen, vielleicht wird es gar Streik geben. Sendungen werden gestrichen, selbst die Landwirte lehnen sich auf, weil für sie nichts übrig bleibt … Die Situation ist um so bedrohlicher, als seit März eine weitere Bevölkerungsgruppe – diesmal die Rentner – von den Rundfunkgebühren befreit ist.
Der TV-Moloch pulsiert und bebt, aber politisch bleibt er stark. Gestützt wird er von einer PiS-SLD-Koalition und deren Sympathisanten. Wer genau in wessen Namen agiert, ist nicht ganz klar. Einmal jagt die PiS der SLD einen Teil ab, dann wieder geht die Linke zum Gegenangriff über. Für dieses „Gezerre“ erfinden beide Seiten eine ähnliche Begründung: Es sei Ministerpräsident Tusk gewesen, der die öffentlichen Medien zerstören wollte. Er habe laut darüber gesprochen, verstehe aber nicht, dass die öffentlich-rechtlichen Medien unerlässlich seien und eine zivilisatorische Bedeutung hätten und dass man sie, wenn es sein muss auf Teufel komm raus, retten müsse. So hat die Vision einer großen Mission zwei politisch vollkommen unterschiedliche Daseinsformen (und ein paar Leute, die daran eigene Interessen haben) zusammengeführt.
Vielleicht wird es, wie in Polen üblich, zu einem dauerhaften Provisorium, selbst wenn der Schatzminister sein Einverständnis zur Verpfändung von Immobilien und Aufnahme von Krediten nicht gibt. Es ist auch nicht ganz klar, wie der Zustand der öffentlich-rechtlichen Medien in Wirklichkeit aussieht, vor allem beim Fernsehen. Niemand hat Einsicht in die Finanzen, es gilt das Prinzip: wir entlassen und zahlen Entschädigung, und stellen neu ein; den Neuen müssen Lohn oder freiberufliche Aufträge bezahlt werden.
Auch der Schatzminister, der formelle Eigentümer, weiß es nicht, denn würde er es wissen und einen Handlungsspielraum haben, verlören die öffentlichen Medien – wie die Verteidiger des aktuellen Zustandes verlauten lassen – den Schein der politischen Unabhängigkeit und würden so zu Medien der Regierung. Auch wenn niemand will sich zu der offensichtlichen Zweckkoalition bekennen will, haben sie angeblich diesen Anschein. Was wir aber sehen, sind politische Kämpfe um Einfluss, Posten und Sendungen. Es scheint, als sinke die Titanic, während die Gaudi auf ihr weiter im vollen Gange läuft.
Aber eine Rettungsaktion gibt es: Polens Kulturschaffende haben kürzlich den Politikern einen Gesetzesentwurf über die öffentlichen Medien vorgelegt. Er wird von der Forderung begleitet, den Politikern die Medien aus der Hand zu nehmen. Ein schönes Vorhaben, aber wie soll es umgesetzt werden? Jacek ¯akowski hat bereits in der „Polityka” Leitideen für ein solches Projekt vorgestellt, in der Presse ist viel darüber geschrieben worden, soviel zur Erinnerung: Heute sind zwei Schlüsselfragen zu klären, wenn es um die öffentlichen Medien und ihre „Entparteilichung“ (dies ist eine bessere Bezeichnung als „Entpolitisierung“, weil die öffentlichen Medien immer eine politische Rolle spielen werden) geht. Die erste betrifft die Finanzierungsweise, die zweite die Wahl der Führungsgremien, damit diese nicht nach jedem Wechsel der politischen Führung im Staat zum politischen Beutegut werden.
Was die Finanzierung angeht, wurden praktisch alle Gedanken in der einen oder anderen Form angesprochen, sie wurden in die jeweils folgenden Versionen der Gesetzesnovellen über Radio und Fernsehen eingearbeitet und dann wieder verworfen. Der Entwurf der Kulturschaffenden setzt auf eine allgemeine Rundfunkgebühr, die zusammen mit der Einkommenssteuer von jedem erwerbstätigen Polen (auch die Landwirte werden damit belastet) in Höhe von 6,50 Z³oty monatlich gezahlt werden soll. Es gibt natürlich eine lange Liste, in der die Kriterien für die Befreiung von diesen Gebühren aufgeführt sind. Obwohl sie die bisherigen Ermäßigungen berücksichtigt, würden die öffentlichen Medien viel gewinnen: circa 2 Milliarden Z³oty jährlich (vielleicht sogar 4 Milliarden), sprich Gelder, die, verglichen mit den aktuellen [laut TVP 1,5 Mrd. Z³oty im Jahr 2009, also ca. 360 Mio. Euro, Anm. d. Red.] , exorbitant sind. Die derzeitigen Einkünfte aus Rundfunkgebühren betragen ein paar Hundert Millionen [2009: rund 300 Mio. Z³oty, Anm. d. Red.]. Selbstverständlich wäre den Medien nicht untersagt, Gelder für Werbung zu nehmen, obwohl sie verpflichtet wären, Werbung für Kultur und Soziales, die übrigens in dem Entwurf dürftig definiert ist, kostenlos zu senden.
Statt des nationalen Rundfunkrat (KRRiT), dessen Rolle merklich beschnitten werden soll, würde über die Arbeit der öffentlichen Medien ein 50-Personen starkes „Komitee für Öffentliche Medien“ wachen, das für eine fünfjährige Amtszeit mittels eines äußerst komplizierten Verfahrens einberufen werden soll. Zuerst nämlich soll ein 250 Personen starker Wahlpool erstellt werden, in den Sozial-, Berufs-, Selbstverwaltungs- und Außerregierungsorganisation, Künstlervereine, Rektorenkonferenzen (die Autoren definieren die Teilnehmer breit, damit der Prozess so weit wie möglich in die Gesellschaft hineingetragen wird) ihre Kandidaten schicken. Aus diesem soll mittels Los (also der Zufall soll entscheiden und nicht die Politik) besagtes Komitee gebildet werden, dass mindestens alle sechs Monate tagen muss und ehrenamtlich arbeitet.
Dieses Komitee wählt einen siebenköpfigen „Rat für Öffentliche Medien”, der fünf Jahre lang über die Unabhängigkeit der Medien wacht, ihre Pflichten benennt, einen Ethikkodex verabschiedet, die Gelder kontrolliert und – mittels Ausschreibungen natürlich – die Direktion für Fernsehen, Radio und das „Portal für Öffentlichen Medien“ festlegt, einer neuen Institution, in der Fernseh- und Radioarchive für jeden zugänglich wären, der Rundfunkgebühren zahlt. Beratungsorgan des Komitees soll das „Institut für Öffentliche Medien“ sein, das unter anderem die Übereinstimmung der zugängigen Sendungen mit den angegebenen Programmzielen untersuchen, den künstlerischen Wert von Reklame erforschen und einzelne Einheiten der öffentlichen Medien bewerten wird. Der Direktor des Instituts wird durch eine Ausschreibung bestimmt. Er beruft einen „Fond für Öffentliche Medien“ ein (natürlich mittels einer Ausschreibung), der „die Produktion von Sendungen und Inhalten unterstützen soll, die das mediale öffentliche Anliegen umsetzen“ (Bildungsfragen, Fragen der Bürgergesellschaft, der kreativen Gesellschaft, die Dokumentation von kulturellen Errungenschaften etc.). Die Aufsicht darüber hat das „Komitee für Öffentliche Medien“. Es gibt noch einen elfköpfigen Fondrat. Der Fond hat – natürlich – eigene Gelder (Mittel, die vom Fondrat, aus staatlichen Förderungen und aus Spenden usw. stammen.)
Das Projekt der Kulturschaffenden ändert die Organisationsform, in der die öffentlich-rechtlichen Medien arbeiten. Anstelle der staatseigenen Gesellschaften treten öffentlich-rechtliche Anstalten, obwohl der Sinn dieser Änderungen nicht klar ist. Die Fernseh- und Radiogesellschaft und alle anderen regionalen Einrichtungen in den Zustand der Liquidation zu bringen, würde für mindestens anderthalb Jahre, wenn nicht sogar länger bedeuten, einen Übergangszustand einzuführen. Es sei denn, dies ist der raffinierte Plan zur Veränderung der Personalstruktur, denn eine Liquidierung ist automatisch mit Kündigungen und der Aufnahme von Arbeitsverhältnissen bei anderen Wirtschaftssubjekten verbunden. Bei mehreren dutzend Gewerkschaften ist da Ärger vorprogrammiert.
Der Gesetzesentwurf ordnet weder die Struktur der öffentlichen Medien noch beschränkt er sie. Er erhält sie in dem Zustand, in dem sie ist (obwohl seit Langem bekannt ist, dass sie irrational ist und Veränderung braucht) und pumpt in diese Struktur zusätzlich hohe Gelder, die einer recht illusorischen Kontrolle breit gefasster Künstlerkreise und denjenigen unterliegen wird, die ihre Vertreter in den Personalbestand delegieren werden. Man kann also sagen, dass der Entwurf in diesem Punkt ausgesprochen konservativ ist. Er versucht nicht, sich mit der unfunktionellen Struktur der Radio- und Fernsehgesellschaften und den regionalen Gesellschaften auseinanderzusetzen, versucht nicht, sie zu fusionieren, zu privatisieren, zumindest teilweise das Fernsehen oder das Radio, um diesen gierigen Moloch zu beschneiden, wodurch sich auch das Problem des politischen Beutegutes verkleinern würde.
Diesen Entwurf kann man vor allem einen „Entwurf der Produzenten“ nennen. So hieß er im Übrigen bereits in dem Moment, als er Anfang Februar auftauchte, als er noch kein Dokument war, das zur politischen Konsultation bestimmt war. Mehr Geld für die Produktion, dazu prozentual deutlich auf einzelne Produktionstypen verteilt (das Ziel der Arbeit der öffentlichen Medien ist im Besonderen die Produktion von Inhalten, die die im Gesetz benannten Ziele realisieren – dies ist ein Zitat von der ersten Seite des Entwurfes), Erhaltung des organisatorischen Status quo und im Grunde keinerlei äußere Kontrolle. Schließlich ist nicht vorauszusehen, wie sich das Experiment mit dem Wahlpool und der Auslosung der Leitung entwickelt. Es ist nicht übertrieben zu behaupten, dass wenn sich die Politiker früher an den Medien bereichert haben, jetzt breit verstandene Künstler- und Produzentenkreise beschlossen haben, sich zu bereichern – und zwar insofern, als sie so viel wie möglich von ihren Aufträgen und den damit verbundenen Einkünften erhalten wollen.
Beunruhigend ist auch das Schicksal der Archive. Der Entwurf sieht vor, dass sie in die Depots des „Portals für Öffentliche Medien“ übergehen (die Idee des Portals wird allgemein gelobt und man hält es für die vielleicht wertvollste im ganzen Entwurf). Das Fernsehen soll die Archive dorthin übergeben. Die Sache ist nur, dass die Archive derzeit Eigentum der Staatlichen Archive sind, die von Fernsehen und Radio geliehen worden sind, welche sich jetzt mit der Digitalisierung abmühen. Werden also die Staatsarchive enterbt? Wäre dieser Gesetzesentwurf vor zehn Jahren entstanden, wäre er sicherlich modern, heute wirkt er immer anachronistischer. Er versucht, eine kaputte Uhr ein wenig zu reparieren.
Natürlich ist die wichtigste Frage die, ob das Parlament diesen Entwurf verabschiedet, umso mehr als es auch einen Entwurf eines Konkurrenten gibt. Keines großen, aber immerhin. Ein offizielles Dokument der Abgeordneten ist nämlich der Entwurf des Klubs der Linken, der eine Lösung von drei Fragen vorschlägt: Die Definition von Rundfunk, die Definition des Programms und die Festlegung von Finanzierungsprinzipien. Die Finanzierung der öffentlichen Medien in Höhe von 900 Millionen Z³oty soll durch eine öffentliche Mediengebühr aus dem Staatsbudget gesichert werden (1,5 Prozent der Einnahmen in der Staatskasse durch die Einkommenssteuer von physischen und rechtlichen Personen), die der Finanzminister an den KRRiT weiterreicht. Diese Gelder sollen ausschließlich für eine Mission ausgegeben werden, nämlich für die Umsetzung des vorgeschlagenen Programms.
Zunächst hat die PiS diesen Vorschlag nicht verworfen, denn wenn es kein neues Gesetz gibt, garantiert dies, dass die jetzige Medienkoalition erhalten bleibt und die Medien eine ordentliche Finanzspritze bekommen. Sollte es jedoch gelingen, die PSL (Polnische Bauernpartei) zu überzeugen und sie in eine solche Koalition zu holen, wird das Gesetz verabschiedet und der Präsident wird kein Veto einlegen. Das ist derzeit die wahrscheinlichste Lösung, vor der sich die PO fürchtet. Für Pdie iS wäre es das beste Szenario, weil sie so ihren Einfluss in den Medien nicht verlieren würde. Die SLD wird einfach noch einmal die rettende Hand ausstrecken.
Aber vielleicht wird doch der Entwurf der Kulturschaffenden [Am 18. März 2010 gab die Fraktion der PO bekannt, dass diese Novelle leicht modifiziert zur Lesung im Sejm vorgelegt wird, Anm. d. Red.] Grundlage zur Ausarbeitung eines neuen Gesetzes im Sejm? Die ersten Reaktionen sind nicht sehr ermunternd. Erschreckend sind die Summen, die in die kranke Struktur gepumpt werden sollen, und auch die Tatsache, dass die allgemeinen Rundfunkgebühren, obwohl sie niedriger sind als die aktuellen, dennoch eine Art Steuer wären, und die PO und der Premier haben das Wahlversprechen gegeben, dass es weder Rundfunkgebühren noch sonst irgendwelche neuen Steuern, insbesondere auf die öffentlichen Medien, geben werde. Sicher beginnen nun die Konsultationen und vielleicht entsteht noch ein Kompromissentwurf, der weder besser noch schlechter als die sein wird, die bereits verworfen wurden.
Es ist nämlich nicht wahr, dass die zwei bisherigen Anläufe zur Vorbereitung eines neuen Mediengesetzes in der Produktion außergewöhnlichen Schundes geendet sind. Das waren ganz und gar keine schlechten Gesetze, die wegen des Vetos des Präsidenten verworfen werden mussten, der den Besitzstand der PiS in den Medien schützt, wegen unbefriedigter Ansprüche, auch auf die Posten der SLD, sowie wegen persönlicher Befindlichkeiten. Und auch wegen der Milieustreitigkeiten und dem Lobbyismus, denn das Spiel in den Medien dreht sich um außergewöhnlich viel Geld. Dennoch, was die Zukunft betrifft, gibt es Leute, die die Wette eingehen, dass wenn PO die Präsidentschaftswahlen gewinnt, das erste Gesetz, das der neue Präsident unterzeichnen wird, das Mediengesetz sein wird. In einem früheren Entwurf des KRRiT: Mit Aufsichtsräten, Vorständen, zig Gesellschaften und ohne zu losen.
Der Text erschien in der Polityka Nr. 11 vom 10.03.2010 | Übersetzung Antje Ritter-Jasinska | Redaktion: Paul-Richard Gromnitza | Text als pdf
:: Die nächste PaD erscheint nach einer kurzen Osterpause am 16. April 2010.
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© der deutschen Übersetzung 
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